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Krippenwagen Versicherung

Ist der Krippenwagen gegen Diebstahl versichert?

Bei dem Krippenwagen handelt es sich um ein wertvolles Gefährt, das mit einem hohen finanziellen Schaden verbunden ist, wenn es gestohlen wird. Generell zählt der Krippenwagen zu dem Haushalt und wird bei einem Diebstahl ersetzt. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der den Gestohlene Wagen ersetzt wird. Die Hausratversicherung begleicht den Schaden nur unter bestimmten Voraussetzungen, weshalb es sinnvoll ist, diese genau zu kennen.

Bei Diebstahl haftet die Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine so genannte “Sachversicherung”, die für Schäden und Diebstahl an Gebrauchs-, Einrichtungs,- und Verbrauchsschäden eines Haushaltes eintritt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes ist man bei Schäden, die durch Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm oder Einbruchsdiebstahl entstehen, versichert. Neben den reinen Sachschäden erhalten man auch die durch den Sachschaden entstandenen Zusatzkosten.

Keine automatische Versicherung

Bei dem Krippenwagen handelt es sich um ein Gefährt, das zu dem jeweiligen Haushalt zählt. Jedoch ist dieses nicht automatisch in die Leistungen der Hausratversicherung eingeschlossen. Man muss das Modell in die Hausratversicherung aufnehmen bzw. einschließen lassen, damit dieses im Rahmen der Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetz versichert ist. Üblicherweise erhält man bei einem Diebstahl die Kosten für den Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten bezahlt, die anfallen, um eine Modell in der gleichen Güte und Art in einem neuwertigen Zustand zu beschaffen. Damit im Falle eines Diebstahl das wertvolles Gefährt auch versichert ist und man die Kosten erstattet bekommt, sollten Sie einige Vorkehrungen getroffen werden.

Pflichten des Versicherungsnehmers bei Diebstahl

Zunächst muss der Versicherung das Eigentum und der Besitz des Krippenwagens anzuzeigen, um diesen im Rahmen der Hausratversicherung gegen Diebstahl zu versichern. Idealerweise reicht man bei der Versicherung den Kaufbeleg im Original als Kopie sowie detaillierte Fotos des Krippenwagens ein. Die Fotos und das Original des Kaufbelegs sind sorgsam aufzubewahren, denn im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht. Idealerweise wird das Modell in regelmäßigen Abständen fotografiert, damit sichergestellt ist, dass man tatsächlich noch im Besitz des Krippenwagens ist. Weiter kann der Versicherungsschutz an andere Bedingungen geknüpft sein.

Unterbringung und Sicherung

Zu den Bedingungen kann die sichere Unterbringung zählen. Auch kann ein Nachweis erforderlich sein, der bestätigt, dass der Krippenwagen mit einem Schloss gesichert wurde. Die Versicherungsbedingungen sind sorgfältig durchzulesen. Das Modell muss, falls gefordert immer an einem sicheren Platz untergebracht werden. Der Nachweis dass ein sicheres Schlosses gegen Diebstahl gekauft wurde, sollte ebenfalls erbracht werden. dadurch ist lückenlos nachzuweisen, dass man tatsächlich das versicherte Modell besessen und dieses sicher untergebracht war.

Zeitwert bei Diebstahl

Weiter wird bei Versicherungen häufig nur der Zeitwert bezahlt. Das bedeutet, dass ein Exemplar, der bereits mehrere Jahre im Gebrauch ist, einen Wertverlust erleidet. Es ist zu beachten, dass man nicht mehr den tatsächlichen Kaufpreis erstattet bekommt, sondern lediglich den Zeitwert, der deutlich unter dem Kaufpreis liegen kann. Falls man darauf besteht, den Neupreis nach einem Diebstahl zu erhalten, muss dieser Passus im Versicherungsvertrag festgeschrieben sein.


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