Wie lange Garantie auf den Krippenwagen?
Wie lange gibt es Garantie auf einen Krippenwagen?
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Begriffe, die verschiedene Ansprüche begründen. Händler unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die auch für Krippenwagen gilt. Viele Anbieter gewähren zusätzlich eine Garantie. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Versprechen seitens des Händlers auf verschiedene Teile des Krippenwagens.
Gewährleistung bei einem Krippenwagen
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers liegt bei 24 Monaten. In dieser Zeit muss das Modell seine ursprüngliche Leistung bieten und darf nicht kaputt gehen. Allerdings gibt es Einschränkungen bei bestimmten Teilen. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gilt nur, wenn der Krippenwagen ordnungsgemäß bedient wurde. Bei unsachgemäßer Behandlung ist kein Gewährleistungsanspruch beim Händler geltend zu machen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur, wenn das Exemplar bei einem gewerblich tätigen Händler erworben wurde . Bei einem Privatkauf ist die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Falls hier Ansprüche geltend gemacht werden, ist der zivilrechtliche Weg zu wählen.
Garantie durch Hersteller oder Händler
Die Garantie ist ein freiwilliges und zusätzliches Versprechen des Herstellers oder des Händlers, das auf verschiedene Teile oder den gesamten Krippenwagen ausgesprochen wird. Einen gesetzlichen Garantieanspruch gibt es nicht, jedoch ist das des Händlers rechtlich bindend. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Kaufvertrag finden sich die einzelnen Garantiebedingungen, die oftmals über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus reichen. Allerdings zeigen sich Händler oft hilfsbereit und kulant, wenn das Modell nicht den herkömmlichen Erwartungen an die Funktion entspricht.
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