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Krippenwagen Diebstahl, was tun?

Was tun, wenn Krippenwagen geklaut wird?

Was müsssen man tun, wenn das Gefährt gestohlen wurde? Es sind zahlreiche Formalitäten wie eine Anzeige bei der Polizei, die direkte Schadensmeldung bei dem Versicherer oder die Nachweise von Kaufbelegen zu erledigen, damit der Versichrungsschutz nicht ausgeschlossen wird. Wichtig ist, es formelle Fehler zu vermeiden, die zu einem Versicherungsausschluss führen können.

Diebstahl zeitnah anzeigen

Sofort beim Bemerken des Diebstahls sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Man kann direkt zu einer polizeilichen Dienststelle gehen oder dort anrufen. Idealerweise kommt die Polizei vor Ort und nimmt den Diebstahl sowie die Begebenheiten auf. Falls der Krippenwagen aus einer Garage oder dem Haus gestohlen wurde, ist es dringend erforderlich, dass die Polizei den Schaden vor Ort aufnimmt und den Einbruch dokumentiert. Die erforderlichen Dokumente wie Kaufbeleg, Fotos des Krippenwagens sowie des Schlosses sollten bereitliegen, denn diese sind nötig, um zu belegen, dass man tatsächlich der Eigentümer sowie Besitzer des Modells war. Seitens der Polizei erhält man nach der Aufnahme eine so genannte “Diebstahlsanzeige” und das Vergehen ist amtlich.

Versicherung informieren

Sobald die Polizei mit der Aufnahme des Diebstahls fertig ist, sollte der Diebstahl bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Am besten notiert man den den Zeitpunkt des Anrufes oder senden die Schadensmeldung per Fax oder E-Mail, damit belegt werden kann, zu welchem Zeitpunkt der Schaden bei der Versicherungsgesellschaft angezeigt wurde. Die Versicherungsgesellschaft sendet Versicherungsnehmers in der Regel zeitnah einen Boden zu, in dem alle Angaben bezüglich des Diebstahl eingetragen werden. Falls man sich bei Formulierungen unsicher ist, bietet es sich an, einen Fachmann zu Rate ziehen, denn oft lauern versteckte Fallen in der Fragestellung. Durch kleine Fehler kann ein Ausschluss der Versicherungsleistung begründet sein.

Der Schadensanzeige sind 

  • die polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Fotos
  • Kaufbeleg

beizulegen. Die Unterlagen sollten kopiert werden, damit ein Nachweis vorliegt. Die Schadensmeldung ist sicherheitshalber als Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft zu schicken. Falls man einen Versicherungsbetreuer hat, kann dieser bei dem Ausfüllen der Schadensmeldung behilflich sein.


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